Werkhofstrasse 6, 4702 Oensingen +41 62 531 01 00 info@sozialregion.ch

Geschichte

Das per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte Sozialgesetz verpflichtet die Gemeinden zur Bildung von Sozialregionen, welche mindestens ein Gebiet von 12'000 Einwohner/innen umfassen und die Wirkungsfelder im Sinne des Sozialgesetzes möglichst umfassend abdecken.

Die Einwohnergemeinden der Amtei Thal- Gäu haben sich per 1. April 2008 zum Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu (kurz ZVSRTG)  zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit ist mit Statuten und Aufgabenübertragung geregelt.

Der Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu ist zuständig für die Gemeinden Aedermannsdorf, Balsthal, Welschenrohr- Gänsbrunnen, Herbetswil, Holderbank, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Egerkingen, Härkingen, Kestenholz, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten, Oensingen und Wolfwil.

Laut Statuten erbringt der Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu für die beteiligten Einwohnergemeinden folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung Regelsozialhilfe
  • Führen von Kindes- und Erwachsenenmandaten
  • Beratung von Schwangerschaft-, Säuglings-, Ehe- und Familienberatung
  • Grundangebot Beratung

Im Jahr 2013 wurde das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) eingeführt und hat das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1912 abgelöst.

Seit diesem Zeitpunkt übernimmt der Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu die Aufgaben: Führen von Kindes- und Erwachsenenschutzmandaten.

Zum 1. Januar 2023 wurde das Asylwesen zentralisiert und ist nun die Aufgabe des Zweckverbandes Sozialregion Thal- Gäu. Die Gemeinden der Sozialregion Thal- Gäu haben diese Aufgabe delegiert.

Ein weiterer grosser Schritt ist die Zentralisierung an einen Standort von ehemals drei Standorten. Dies wird im Dezember 2023 umgesetzt.

Adresse

Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu
Werkhofstrasse 6
4702 Oensingen

Kontakt

Telefon: +41 62 531 01 00
Fax: +41 62 531 01 01
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