Werkhofstrasse 6, 4702 Oensingen +41 62 531 01 00 info@sozialregion.ch

Regel-, Flüchtlings- und Asylsozialhilfe

Sozialdienst

Die Bereich Sozialdienst ist im Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu für das Leistungsfeld Regel-, Flüchtlings- und Asylsozialhilfe verantwortlich. Dies bedeutet, dass betroffene Personen oder ihre Familienangehörigen, sowie Asylsuchende die Unterstützung in Anspruch nehmen können. 

Voraussetzung ist, dass die Personen in einer der Sozialregion Thal- Gäu angegliederten Gemeinde ihren Wohnsitz hat. 

Sozialhilfe sichert die Existenz der bedürftigen Person. Ziel ist es, dass die Personen mit Beratung und Unterstützung ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit erlangen. Es gilt zu beachten, dass volljährige Kinder, welche im gleichen Haushalt wie die Eltern leben, einen eigenen Sozialhilfeantrag stellen müssen. 

Die Grundlage für die Regel-, Flüchtlings- und Asylsozialhilfe des Sozialdiensts des Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu bildet das Sozialhilfehandbuch des Kantons Solothurns  ab. 

Dazu zählen weiterhin die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), das Sozialgesetz des Kantons Solothurns wie interne Richtlinien. 

Unter dem Sozialhilferechner können sie sich unverbindlich über die Höhe der Sozialhilfe informieren ohne mit dem Sozialdienst in Kontakt zu treten.

 

Persönliche Anmeldung

Vor der persönlichen Antragsstellung auf wirtschaftliche Sozialhilfe nehmen Sie bitte unter 062 531 01 00 mit uns Kontakt auf. Persönlich am Schalter können Sie während der Intake-Anmeldungszeit bei uns vorbeikommen:

Montag: 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 15:30 Uhr

Bei einer persönlichen Antragsstellung müssen Sie Ihren Ausweis (Pass/ID, Ausländerausweis*) vorweisen.

Postalische Anmeldung

Es besteht die Möglichkeit einen Sozialhilfeantrag auch postalisch / per E-Mail zu erhalten. 

Bei der postalischen Antragsstellung müssen Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Ausweises (Pass/ID, Ausländerausweis*) sowie die Wohnadresse an der Sie wohnhaft sind, per E- Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zustellen.

Nach Erhalt werden wir Ihnen den Antrag per Post / E-Mail zustellen. 

*Die Ausweise sind von allen im gleichen Haushalt lebenden Personen (EhepartnerIn, minderjährige Kinder) vorzuweisen, d.h. einzureichen.

Online Anmeldung

Es besteht die Möglichkeit einen Sozialhilfeantrag als pdf. zu downloaden. 

Bei der Online Anmeldung müssen Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Ausweises (Pass/ID, Ausländerausweis*) sowie die Wohnadresse an der Sie wohnhaft sind, per E- Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zustellen.
Wir werden Ihnen die Weisung, als Nachweis für die Antragstellung, per Post zukommen lassen.

*Die Ausweise sind von allen im gleichen Haushalt lebenden Personen (EhepartnerIn, minderjährige Kinder) vorzuweisen, d.h. einzureichen.

Antrag für den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe: pdf. im Anhang.
Orientierung über Rechte & Pflichten: https://sozialhilfehandbuch.so.ch/formulare/sozialhilfe/orientierungen-rechte-und-pflichten/
Formular für selbständige Erwerbende: pdf. im Anhang.

Der Antrag für den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie die Orientierung über Rechte & Pflichten muss in jedem Fall ausgefüllt werden.
Das Formular für selbständig Erwerbende muss lediglich ausgefüllt werden, wenn Sie eine eigene Firma besitzen oder Teilhaber einer Firma sind.

Rückgabe Sozialhilfeanträge

Der ausgefüllte und unterschriebene Sozialhilfeantrag muss zur Bearbeitung beim Sozialdienst eingereicht werden. Sind von ihrer Seite Fragen offen oder bedarf es eine Besprechung zum Antrag kann dies zu den Intake-Anmeldungszeiten gerne erfolgen.

Gerne kann der Sozialhilfeantrag per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu

Intake Sozialdienst
Werkhofstrasse 6
4702 Oensingen

Der Bereich Sozialdienst ist im Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu für die Sozialhilfe im Regel-, Flüchtlings- und Asylsozialhilfe und Schutz Status S zuständig.

Asylkoordination

Das Aufgabengebiet der Asylkoordination umfasst das Bereitstellen der Wohnungen inklusive Mobiliar für die Asylsuchenden, die Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesellschaft und Soziales, sowie die Zusammenarbeit mit den Asylbetreuern.

Die Asylsuchenden werden im Sozialdienst als Klient aufgenommen und erhalten mit der fallführenden SozialarbeiterIn die erste Ansprechperson. Die Asylbetreuer begleiten und unterstützen die Asylsuchenden in ihrer alltäglichen Lebensgestaltung rund um das Leben in der Gemeinde.

Spenden von Mobiliar und Haushaltswaren werden nur nach vorheriger Absprache mit der Asylkoordination entgegengenommen. Wir bitten um Verständnis, dass nur saubere, gut erhaltende und gebrauchsfähige Sachspenden angenommen werden. Kontaktaufnahme unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Häufig gestellte Fragen (FAQs) Sozialdienst

Der Sozialdienst ist immer wieder mit Fragen von verschiedenen Personen konfrontiert. Um erste allgemeine Fragen klären zu können, finden Sie hier Antworten auf grundlegende Fragen.

Adresse

Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu
Werkhofstrasse 6
4702 Oensingen

Kontakt

Telefon: +41 62 531 01 00
Fax: +41 62 531 01 01
Email: info@sozialregion.ch
   

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 11:30 Uhr | 14:00 – 16:30 Uhr
Dienstag: ganzer Tag geschlossen   
Mittwoch: 08:30 – 11:30 Uhr | 14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag:  08:30 – 11:30 Uhr | 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 11:30 Uhr
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