Geschichte
Das per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte Sozialgesetz verpflichtet die Gemeinden zur Bildung von Sozialregionen, welche mindestens ein Gebiet von 12'000 Einwohner/innen umfassen und die Wirkungsfelder im Sinne des Sozialgesetzes möglichst umfassend abdecken.
Die Einwohnergemeinden der Amtei Thal- Gäu haben sich per 1. April 2008 zum Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu (kurz ZVSRTG) zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit ist mit Statuten und Aufgabenübertragung geregelt.
Der Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu ist zuständig für die Gemeinden Aedermannsdorf, Balsthal, Welschenrohr- Gänsbrunnen, Herbetswil, Holderbank, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Egerkingen, Härkingen, Kestenholz, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten, Oensingen und Wolfwil.
Laut Statuten erbringt der Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu für die beteiligten Einwohnergemeinden folgende Aufgaben:
- Bearbeitung Regelsozialhilfe
- Führen von Kindes- und Erwachsenenmandaten
- Beratung von Schwangerschaft-, Säuglings-, Ehe- und Familienberatung
- Grundangebot Beratung
Im Jahr 2013 wurde das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) eingeführt und hat das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1912 abgelöst.
Seit diesem Zeitpunkt übernimmt der Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu die Aufgaben: Führen von Kindes- und Erwachsenenschutzmandaten.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Asylwesen zentralisiert und ist nun die Aufgabe des Zweckverbandes Sozialregion Thal- Gäu. Die Gemeinden der Sozialregion Thal- Gäu haben diese Aufgabe delegiert.
Ein weiterer grosser Schritt ist die Zentralisierung an einen Standort von ehemals drei Standorten. Dies wird im Dezember 2023 umgesetzt.