Der Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu bietet im Bereich Mandatsdienst verschiedene Dienstleistungen an. Diese sind im Folgenden näher beschrieben.
Kindes- und Erwachsenenschutz
Abklärungsdienst
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft bei Eingang einer Gefährdungsmeldung die Notwendigkeit einer Abklärung. Besteht der Bedarf einer Abklärung erhält der Abklärungsdienst des Zweckverbandes Sozialregion Thal- Gäu den konkreten Auftrag.
Eine Abklärung umfasst, Gespräche mit betroffenen Personen, Gespräche mit dem Umfeld, Einholen von diversen Berichten, Hausbesuche und bei Bedarf eine Erstberatung.
Aus dieser Abklärung wird eine Empfehlung an die KESB abgegeben. Die KESB entscheidet den weiteren Weg bzw. fällt Entscheide über weitere Massnahmen.
Mandatsdienst
Der Mandatsdienst führt nach Verfügung der KESB Mandate im Kindes- und Erwachsenenschutz.
Jede Person erhält einen sogenannten Berufsbeistand bzw. Berufsbeiständin zugewiesen. Der zugewiesene Berufsbeistand ist die direkte Ansprechperson für die Person bzw. den Klient. Gemeinsam und im gegenseitigen Austausch wird an der Umsetzung des Auftrages der KESB gearbeitet.
Die Aufträge sind sehr verschiedenen und orientieren sich an den Fähigkeiten, dem Alter und der Gesundheitssituation des Klienten. Als Beispiel für einen Auftrag kann die Unterstützung bzw. das Führen der Finanzen sein.
Private Mandate
Personen, welche nicht in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Aufgaben zu erledigen, können mit behördlichen Anordnung einen privaten Mandatsträger bzw. Mandatsträgerin zugeteilt bekommen oder diesen bei der KESB beantragen.
Private Mandatsträger leisten mit ihrer Unterstützung und Betreuung einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe der betroffenen Person.
Im Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu werden immer wieder private Mandatsträger gesucht. Bei Interesse nehmen Sie bitte unter
Private Beistände:
In Zusammenarbeit mit dem Kanton Solothurn und den anderen Sozialregionen bieten wir Ihnen hier Informationsbroschüren und Online-Kurse an.
Klicken Sie einfach auf die entsprechenden Links, um Zugang zu den Informationsbroschüren und Online-Kursen zu erhalten und Ihre Kenntnisse zu erweitern.
KESB Thal- Gäu
Seit 1. Januar ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft und wird in den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) umgesetzt. Im Kanton Solothurn gibt es drei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) an vier verschiedenen Standorten. In der Sozialregion Thal- Gäu ist die KESB Thal- Gäu, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal (
Die Schalteröffnungszeiten lauten wie folgt:
Montag bis Freitag: 08.00- 11.30 | 14.00 – 17.00
Ausserhalb der Öffnungszeiten ist der Pikettdienst der KESB via Alarmzentrale der Kantonspolizei Solothurn erreichbar.
Für Informationen zum Kindeswohl finden Sie folgend wichtige Informationen.
Für Informationen für Erwachsene finden Sie hier die Informationen:
Gefährdungsmeldung
Der Zeitpunkt für das Einreichen einer Gefährdungsmeldung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für das gefährdete bzw. schutzbedürftige Kind oder den Erwachsenen ist dies in jeder Lebenssituation ein einschneidender Schritt. Eine Gefährdungsmeldung löst immer ein verwaltungsrechtliches Verfahren aus und soll eingereicht werden:
- wenn eine Person (Erwachsene) gefährdet ist oder eine andere gefährdet, Hilfe oder Schutz bedarf.
- wenn (Kinder und Jugendliche) die persönliche Entwicklung von Kindern gefährdet ist. Gefährdet wird das Kindeswohl besonders durch Vernachlässigung, körperliche oder psychische Misshandlung. Nehmen die Eltern ihre Schutzpflicht nicht wahr, oder ordnet die KESB geeignete zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen an.
Sind Eltern selbst in der Lage und auch bereit Lösungen zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung zu suchen, können sie sich an die Beratungsstellen wenden. In diesem Fall ist keine Meldung notwendig.
Eine Gefährdungsmeldung muss folgende Punkte enthalten:
- Personalien der betroffenen Person (en): Erwachsene, ev. Kinder/ Eltern (Name, Vorname, Adresse)
- Name und Adresse der meldenden Person
- Angaben über die konkrete Gefährdung und /oder Schutzbedürftigkeit in Form von Tatsachen, Ereignissen und Beobachtungen
- Vermutungen oder ein Verdacht muss klar deklariert sein.
- Unterschrift der meldenden Person
Die Gefährdungsmeldung muss bei der KESB Thal- Gäu postalisch eingereicht werden. Dazu zählen alle Personen, welche in der Amtei Thal- Gäu ihren Wohnsitz haben und in die Zuständigkeit des Zweckverbands Sozialregion Thal- Gäu fallen.
Gefährdungsmeldung-Formulare
- Meldung einer Kindeswohlgefährdung bis zum 18. Geburtstag*
- Meldung über die Hilfsbedürftigkeit einer erwachsenen Person*
*Das Gefährdungsformular muss per Post an KESB Thal- Gäu, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal eingereicht werden.
Wie oben unter Abklärungsdienst beschrieben eröffnet die KESB nach Eingang der Gefährdungsmeldung ein Verfahren und gibt in den Abklärungsdienst des Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu den Auftrag für eine Abklärung. In dringenden Fällen bzw. Handlungsbedarf hat die KESB die Kompetenz vorsorgliche Massnahmen anzuordnen. In der Regel werden anonyme Meldungen nicht weiterverfolgt. Die Meldeperson kann zu ihrem eigenen Schutz (in besonders schwerwiegenden Fällen) ungenannt bleiben. Die Meldeperson hat keinen Anspruch darauf zu erfahren, welche weiteren Schritte von Seiten KESB eingeleitet wurden.