Sozialdienst
Die Bereich Sozialdienst ist im Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu für das Leistungsfeld Regel-, Flüchtlings- und Asylsozialhilfe verantwortlich. Dies bedeutet, dass betroffene Personen oder ihre Familienangehörigen, sowie Asylsuchende die Unterstützung in Anspruch nehmen können.
Voraussetzung ist, dass die Personen in einer der Sozialregion Thal- Gäu angegliederten Gemeinde ihren Wohnsitz hat.
Sozialhilfe sichert die Existenz der bedürftigen Person. Ziel ist es, dass die Personen mit Beratung und Unterstützung ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit erlangen. Es gilt zu beachten, dass volljährige Kinder, welche im gleichen Haushalt wie die Eltern leben, einen eigenen Sozialhilfeantrag stellen müssen.
Die Grundlage für die Regel-, Flüchtlings- und Asylsozialhilfe des Sozialdiensts des Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu bildet das Sozialhilfehandbuch des Kantons Solothurns ab.
Dazu zählen weiterhin die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), das Sozialgesetz des Kantons Solothurns wie interne Richtlinien.
Unter dem Sozialhilferechner können sie sich unverbindlich über die Höhe der Sozialhilfe informieren ohne mit dem Sozialdienst in Kontakt zu treten.
Persönliche Anmeldung
Vor der persönlichen Antragsstellung auf wirtschaftliche Sozialhilfe nehmen Sie bitte unter 062 531 01 00 mit uns Kontakt auf. Persönlich am Schalter können Sie während der Intake-Anmeldungszeit bei uns vorbeikommen:
Montag: 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 15:30 Uhr
Bei einer persönlichen Antragsstellung müssen Sie Ihren Ausweis (Pass/ID, Ausländerausweis*) vorweisen.
Postalische Anmeldung
Es besteht die Möglichkeit einen Sozialhilfeantrag auch postalisch / per E-Mail zu erhalten.
Bei der postalischen Antragsstellung müssen Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Ausweises (Pass/ID, Ausländerausweis*) sowie die Wohnadresse an der Sie wohnhaft sind, per E- Mail an
Nach Erhalt werden wir Ihnen den Antrag per Post / E-Mail zustellen.
*Die Ausweise sind von allen im gleichen Haushalt lebenden Personen (EhepartnerIn, minderjährige Kinder) vorzuweisen, d.h. einzureichen.
Online Anmeldung
Es besteht die Möglichkeit einen Sozialhilfeantrag als pdf. zu downloaden.
Bei der Online Anmeldung müssen Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Ausweises (Pass/ID, Ausländerausweis*) sowie die Wohnadresse an der Sie wohnhaft sind, per E- Mail an
Wir werden Ihnen die Weisung, als Nachweis für die Antragstellung, per Post zukommen lassen.
*Die Ausweise sind von allen im gleichen Haushalt lebenden Personen (EhepartnerIn, minderjährige Kinder) vorzuweisen, d.h. einzureichen.
Antrag für den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe: pdf. im Anhang.
Orientierung über Rechte & Pflichten: https://sozialhilfehandbuch.so.ch/formulare/sozialhilfe/orientierungen-rechte-und-pflichten/
Formular für selbständige Erwerbende: pdf. im Anhang.
Der Antrag für den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie die Orientierung über Rechte & Pflichten muss in jedem Fall ausgefüllt werden.
Das Formular für selbständig Erwerbende muss lediglich ausgefüllt werden, wenn Sie eine eigene Firma besitzen oder Teilhaber einer Firma sind.
Rückgabe Sozialhilfeanträge
Der ausgefüllte und unterschriebene Sozialhilfeantrag muss zur Bearbeitung beim Sozialdienst eingereicht werden. Sind von ihrer Seite Fragen offen oder bedarf es eine Besprechung zum Antrag kann dies zu den Intake-Anmeldungszeiten gerne erfolgen.
Gerne kann der Sozialhilfeantrag per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu
Intake Sozialdienst
Werkhofstrasse 6
4702 Oensingen