Aushändigung und Rückgabe Sozialhilfeanträge
Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder, welche bei Ihnen im Haushalt leben, einen eigenen Sozialhilfeantrag stellen müssen.
Persönlich am Schalter in Härkingen, Fröschengasse 7 während den Intake-Anmeldungszeiten:
Montag: 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 14:00 - 15:30 Uhr
Vor der persönlichen Antragstellung auf wirtschaftliche Sozialhilfe empfehlen wir eine telefonische Kontaktaufnahme.
Bitte beachten Sie: Bei persönlicher Antragsstellung müssen Sie uns Ihren Ausweis (Pass/ID, Ausländerausweis)* vorweisen.
Telefonisch über die Hauptnummer 062 531 01 00
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:30-11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Freitag: 08:30-11:30 Uhr
Der Sozialhilfeantrag wird Ihnen anschliessend postalisch oder per E-Mail zugestellt.
Bei telefonischer Antragsstellung müssen Sie zuerst einen Scan oder ein Foto Ihres Ausweises (Pass/ID, Ausländerausweis)* per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zustellen und anschliessend die Hauptnummer (062 531 01 00) anrufen.
* Diese Ausweise sind von allen im gleichen Haushalt lebenden Personen (Ehepartner/-in, minderjährige Kinder) vorzuweisen oder einzureichen.
Rückgabe Sozialhilfeanträge
Die Rückgabe der Sozialhilfeanträge erfolgt, wenn eine Besprechung des Antrages sowie der eingereichten Unterlagen gewünscht ist, persönlich zu den Intake-Anmeldungszeiten oder ansonsten per Post an:
Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu Intake Fröschengasse 7 4624 Härkingen
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